Winterdienst

Beräumung und Streuung von Gehwegen, Zufahrten und Parkplätzen auf Gewerbeflächen und privaten Grundstücken.

Verletzt sich ein Passant aufgrund von nicht aufgeräumten Schnee- oder vereisten Flächen auf dem Gehweg, haftet der Grundstücksbesitzer, denn viele Gemeinden übertragen die Schneeräumpflicht per Satzung an die Hauseigentümer. 

Engagieren Sie uns und machen Sie sich darüber keine Gedanken mehr. Wir übernehmen für Sie die Schneeräumung und Streuung – unabhängig davon, wie groß Ihr Grundstück ist. Von leichtem Schneefall bis hin zu extremen Schneestürmen – wir sorgen für Ihre Sicherheit. 

Unser Versprechen: wir sind pünktlich, gewissenhaft und zu jederzeit für Sie erreichbar.